Eine Rentnerin mit einer kleinen Rente und einem Depot voller Dividendenaktien zahlt jedes Jahr brav ihre Abgeltungsteuer auf die Ausschüttungen. Am Jahresende holt sie sich über die Steuererklärung alles zurück, weil ihr Einkommen ohnehin unter der Steuergrenze liegt. Das Geld war monatelang beim Finanzamt geparkt, obwohl es nie hätte fließen müssen. Genau für solche Fälle gibt es ein amtliches Papier, das viele nicht kennen: die Nichtveranlagungsbescheinigung.

Was hinter dem sperrigen Wort steckt

Die Nichtveranlagungsbescheinigung, kurz NV-Bescheinigung, ist ein Nachweis deines Finanzamts. Damit bestätigt die Behörde, dass bei dir voraussichtlich keine Einkommensteuer anfällt. Legst du dieses Papier deiner Bank vor, darf sie die Kapitalertragsteuer gar nicht erst einbehalten.

Zur Einordnung: Normalerweise zieht deine Bank auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne automatisch die sogenannte Abgeltungsteuer ab, rund ein Viertel deiner Erträge, und führt sie direkt ans Finanzamt ab. Das läuft wie ein automatischer Einzug, ohne dass du etwas tun musst. Die NV-Bescheinigung schaltet diesen Automatismus aus, wenn du unter einer bestimmten Einkommensgrenze bleibst.

Wichtig ist die Reihenfolge im Kopf: Die Bescheinigung ist kein Trick und kein Schlupfloch. Sie ist der gesetzlich vorgesehene Weg, einen Steuerabzug zu vermeiden, wenn ohnehin keine Steuer entstehen würde. Du sparst dir damit nicht Steuern, die du eigentlich schuldest, sondern den Umweg über die Rückerstattung.

Wer sie überhaupt bekommt

Der entscheidende Maßstab ist der Grundfreibetrag. Das ist der Teil deines Einkommens, der komplett steuerfrei bleibt, weil er das Existenzminimum abdecken soll.

Für 2025 liegt der Grundfreibetrag bei 12.096 Euro für Ledige und 24.192 Euro für Verheiratete beziehungsweise Lebenspartner, für 2026 sind es 12.348 und 24.696 Euro. Falls dir anderswo noch 11.784 Euro für 2025 begegnen: Das war der ursprünglich geplante Wert, bevor er Ende 2024 per Gesetz nachträglich angehoben wurde. Einige Behördenseiten sind schlicht nicht aktualisiert. Für deine Rechnung zählt der Wert des Jahres, für das die Bescheinigung gelten soll.

Die Grundvoraussetzung: Dein gesamtes Einkommen einschließlich der Kapitalerträge liegt voraussichtlich unter diesem Grundfreibetrag, und du wirst nicht zur Einkommensteuer veranlagt. In der Praxis trifft das laut mehreren Ratgeberquellen vor allem vier Gruppen: Rentner mit geringer Rente, Studierende, Kinder mit einem eigenen Depot und andere Menschen mit niedrigen Gesamteinkünften.

Für minderjährige Kinder ist ein gesonderter Antrag nötig, den der gesetzliche Vertreter stellt. Das ist gerade dann relevant, wenn Großeltern oder Eltern ein Depot auf den Namen des Kindes laufen lassen und dort Dividenden oder Zinsen anfallen.

Wann der Freistellungsauftrag schon reicht

Bevor du zum Finanzamt läufst, lohnt der Blick auf eine einfachere Lösung. Jeder Anleger kann bei seiner Bank einen Freistellungsauftrag einrichten. Bis zu 1.000 Euro Kapitalerträge im Jahr bleiben damit steuerfrei, bei Ehegatten und Lebenspartnern sind es 2.000 Euro.

Wichtig bei mehreren Konten: Dieser Betrag gilt pro Person, nicht pro Bank. Du kannst ihn aber frei auf deine Banken und Depots verteilen, etwa 600 Euro zum Broker mit dem Dividendendepot und 400 Euro zur Bank mit dem Tagesgeld. Nur die Summe aller Aufträge darf die 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro nicht überschreiten, das Finanzamt gleicht das über die Meldungen der Banken ab. Verschieben sich deine Erträge, passt du die Verteilung einfach an, bei den meisten Banken direkt im Online-Banking.

Laut Verwaltung.Bund ist die NV-Bescheinigung erst dann wirklich nötig, wenn deine jährlichen Kapitalerträge diesen Freistellungsrahmen übersteigen. Bleibst du mit deinen Zinsen und Dividenden unter den 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro, genügt der Freistellungsauftrag völlig. Der Aufwand mit dem Finanzamt lohnt sich also vor allem dann, wenn dein Depot deutlich mehr abwirft, dein Gesamteinkommen aber trotzdem unter dem Grundfreibetrag bleibt.

Ein Rechenbeispiel macht das greifbar: Eine Studentin mit einem geerbten Depot bekommt 3.000 Euro Dividenden im Jahr und hat sonst kaum Einkommen. Der Freistellungsauftrag deckt nur 1.000 Euro ab, auf die restlichen 2.000 Euro würde die Bank Steuer einbehalten, obwohl die Studentin weit unter dem Grundfreibetrag liegt. Konkret wären das 527,50 Euro, denn zum Steuersatz von 25 Prozent kommt noch der Solidaritätszuschlag dazu, bei Kirchenmitgliedern sogar etwas mehr. Dieses Geld läge dann bis zur Rückerstattung über die Steuererklärung zinslos beim Finanzamt, statt im Depot weiterzuarbeiten. Genau hier setzt die NV-Bescheinigung an und verhindert den Abzug komplett.

So läuft der Antrag

Beantragt wird die Bescheinigung beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt, und zwar auf dem amtlichen Formular NV 1 A. Nach den Behördenangaben brauchst du dafür deine Personendaten, deine Steuer-Identifikationsnummer und eine Auflistung deiner Einnahmen. Außerdem musst du angeben, welches Einkommen du im ersten Geltungsjahr erwartest.

Ganz papierlos ist der Weg übrigens noch nicht: Ein eigenes Online-Formular für den Antrag gibt es im Steuerportal ELSTER bislang nicht. Du kannst das ausgefüllte Formular dort aber als PDF-Anhang über die Funktion „Sonstige Nachricht an das Finanzamt“ elektronisch einreichen, ganz ohne Ausdrucken und Briefmarke. Wer es klassisch mag, gibt den Antrag weiter in Papierform ab.

Ist die Bescheinigung ausgestellt, gilt sie in der Regel für ein Jahr, maximal aber drei Jahre. Danach musst du einen neuen Antrag stellen. Ein Punkt, den viele übersehen: Für jede Bank kann ein eigenes Exemplar nötig sein. Berlin weist ausdrücklich darauf hin, dass man ein Exemplar für jedes Kreditinstitut braucht. Wenn du also Depots bei zwei oder drei Anbietern hast, brauchst du entsprechend mehrere Ausfertigungen.

Das Papier legst du dann deiner Bank vor. Ab diesem Moment behält sie keine Kapitalertragsteuer mehr ein, solange die Bescheinigung gültig ist.

Wo die Grenzen liegen

Die NV-Bescheinigung ist kein Dauerticket. Berlin macht deutlich, dass sie unter dem Vorbehalt des Widerrufs ausgestellt wird. Ändert sich deine Einkommenssituation, etwa weil du eine gut bezahlte Stelle antrittst oder eine höhere Rente beziehst, stimmt die Grundlage nicht mehr.

Und genau hier liegt das Risiko: Die Bescheinigung beruht auf einer Prognose deines Einkommens. Stellt sich am Jahresende heraus, dass du doch über dem Grundfreibetrag gelandet bist, kann Steuer nachträglich fällig werden. Du hast dann zwar unterjährig keinen Abzug gehabt, musst die Steuer aber über die Veranlagung nachzahlen. Wer sein Einkommen zu optimistisch niedrig ansetzt, verschiebt die Last also nur nach hinten, statt sie zu vermeiden.

Dagegen spricht wenig, wenn deine Verhältnisse stabil und klar unter der Grenze liegen. Für eine Rentnerin mit gleichbleibender kleiner Rente ist die Prognose leicht. Für jemanden mit schwankendem Einkommen, etwa Selbstständige in einer Übergangsphase, ist die Einschätzung schwieriger und der Freistellungsauftrag oft die risikoärmere Wahl.

Ein zweiter Punkt: Der bürokratische Aufwand bleibt real. Formular ausfüllen, Einnahmen belegen, bei mehreren Banken mehrere Exemplare vorlegen, nach spätestens drei Jahren neu beantragen. Für kleine Kapitalerträge, die der Freistellungsauftrag ohnehin abdeckt, lohnt sich dieser Aufwand kaum.

Eine Feinheit für Fortgeschrittene: Verluste im Depot

Wer neben Gewinnen auch Verluste im Depot hat, sollte eine frische Neuerung kennen. Bis Ende 2025 galt: Solange eine NV-Bescheinigung vorlag, verrechnete die Bank keine Verluste mit späteren Gewinnen, und nach Ablauf der Bescheinigung war die Verrechnung ganz ausgeschlossen. Verluste konnten so faktisch verpuffen. Seit 2026 ist das laut einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom Mai 2025 entschärft: Banken dürfen Verluste jetzt auch während der NV-Phase intern mit positiven Erträgen verrechnen, und was übrig bleibt, wandert als Vortrag ins nächste Jahr. Weil die Umstellung noch jung ist und die Banken eine Übergangsfrist hatten, lohnt eine kurze Nachfrage bei deiner Bank, wie sie es aktuell handhabt.

Für wen sich der Blick lohnt

Der Kern lässt sich klar fassen. Wenn dein Gesamteinkommen voraussichtlich unter dem Grundfreibetrag bleibt und deine Kapitalerträge den Freistellungsrahmen von 1.000 oder 2.000 Euro überschreiten, ist die NV-Bescheinigung der saubere Weg, um dir den monatelangen zinslosen Vorschuss ans Finanzamt zu ersparen.

Für Anlegerinnen und Anleger mit stabilen, niedrigen Einkünften ist das ein handfester Vorteil, weil das Geld im eigenen Depot bleibt und nicht erst über die Steuererklärung zurückgeholt werden muss. Für alle anderen bleibt der Freistellungsauftrag die einfachere Lösung. Die Frage, die du dir stellen solltest, ist deshalb nicht, ob die Bescheinigung erlaubt ist, sondern ob deine Einkommenssituation dauerhaft genug unter der Grenze liegt, dass sich der Papierkram wirklich rechnet.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall; verbindliche Auskünfte gibt dein Finanzamt.

Quellen & Transparenz