Jeder vierte Berufstätige wird im Lauf seines Arbeitslebens mindestens einmal berufsunfähig. Das ist keine Panikzahl aus einem Verkaufsprospekt, sondern die Einschätzung der Deutschen Aktuarvereinigung, also der Mathematiker, die Versicherungsrisiken berechnen. Im Durchschnitt trifft es die Betroffenen mit 48 Jahren: mitten im Leben, oft mitten in der Familienphase, fast immer mitten in der wichtigsten Sparphase fürs Alter. Und trotzdem hat nach Branchenzahlen nur gut ein Drittel der Berufstätigen eine Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz BU.
In Teil 3 dieser Serie stand der Satz, die BU sei für viele der wichtigste Vertrag überhaupt, noch vor jedem Sparplan. Heute lösen wir dieses Versprechen ein und schauen genau hin: Was leistet diese Versicherung, was kostet sie wirklich, warum bekommen ausgerechnet die Menschen mit dem höchsten Risiko sie am schwersten? Und welche Alternativen bleiben, wenn sie nicht bezahlbar oder nicht zu bekommen ist?
Was Berufsunfähigkeit bedeutet und woher sie kommt
Berufsunfähig ist, vereinfacht gesagt, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Die private BU zahlt dann die vereinbarte Monatsrente, längstens bis zum vereinbarten Endalter, idealerweise bis zum Rentenbeginn mit 67.
Im Kopf haben die meisten dabei einen schweren Unfall. Die Statistik erzählt eine andere Geschichte: Laut GDV, dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, waren 2024 psychische Erkrankungen mit 38 Prozent die mit Abstand häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit, gefolgt von Krebs mit 19 Prozent und Erkrankungen des Bewegungsapparats mit 16 Prozent. Schwere Unfälle stehen für gerade einmal 8 Prozent der Fälle. Merk dir diese Verteilung, denn sie entscheidet später darüber, welche Alternativen wirklich taugen und welche nur so klingen.
Das staatliche Netz: grobmaschiger, als viele denken
Wer nach 1960 geboren wurde, hat vom Staat keinen Berufsschutz mehr zu erwarten. Es zählt allein die Erwerbsminderungsrente, kurz EM-Rente, und die fragt nicht, ob du deinen Beruf noch ausüben kannst, sondern ob du überhaupt irgendeine Tätigkeit schaffst. Die volle EM-Rente bekommt nur, wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, egal was. Wer noch drei bis sechs Stunden schafft, erhält die halbe. Die Krankenpflegerin, die theoretisch sechs Stunden am Empfang sitzen könnte, gilt damit gar nicht als erwerbsgemindert, auch wenn sie nie wieder Patienten heben kann. Für Ärzte und andere Kammerberufe kommt hier noch eine dritte Ebene dazu, das berufsständische Versorgungswerk. Mehr dazu im Nachtrag weiter unten.
Dazu kommen zwei ernüchternde Zahlen. Die volle EM-Rente lag laut Deutscher Rentenversicherung zuletzt im Schnitt bei rund 1.026 Euro im Monat, Stand 2023. Und nach Zahlen der Bundesregierung wurden in den vergangenen Jahren regelmäßig über 40 Prozent der EM-Anträge abgelehnt. Wer durch dieses Netz fällt und keine Rücklagen außerhalb geschützter Vorsorge hat, landet am Ende bei der Grundsicherung aus Teil 3, samt Vermögensprüfung fürs Depot. Geschützt bleibt bei dieser Prüfung nur zertifizierte, staatlich geförderte Altersvorsorge; ab 2027 zählt dazu auch das neue Altersvorsorgedepot, das die Riester-Förderung ablöst.
Was die BU kostet und warum dein Beruf fast alles entscheidet
Versicherer sortieren Berufe in Risikogruppen, von der Schreibtischarbeit bis zum Gerüstbau. Aktuelle Marktübersichten für 2026 nennen als grobe Spannen für eine Rente von 1.500 Euro bis zum Endalter 67: Eine 25-jährige Bürokauffrau zahlt etwa 40 bis 70 Euro im Monat, eine 30-jährige Erzieherin 80 bis 130 Euro, ein 30-jähriger Krankenpfleger 100 bis 170 Euro und ein 30-jähriger Dachdecker 150 bis 250 Euro. Ein Ingenieur bekommt für 60 bis 100 Euro sogar 2.000 Euro Rente versichert. Als Faustregel für die Höhe gelten 70 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens, mindestens aber rund 1.000 Euro, damit die Rente im Ernstfall über der Grundsicherungsschwelle liegt.
Die Spannen machen die Logik sichtbar: Je körperlicher der Beruf, desto höher das statistische Risiko und desto teurer der Schutz. Der Markt rechnet ehrlich, und genau dadurch wird er sozial schief. Die Bürokauffrau zahlt wenig für ein kleines Risiko, die Pflegekraft viel für ein großes. Es ist dieselbe Schieflage wie in Teil 3: Wer den Schutz am nötigsten hätte, kommt am schwersten heran.
Das zweite Nadelöhr: die Gesundheitsfragen
Neben dem Preis entscheidet die Gesundheitsprüfung darüber, wer einen Vertrag bekommt. Abgefragt werden üblicherweise ambulante Behandlungen der letzten drei bis fünf Jahre und psychotherapeutische Behandlungen der letzten fünf bis zehn Jahre. Wer hier Vorerkrankungen mitbringt, erlebt eine von drei Reaktionen: einen Risikozuschlag, einen Leistungsausschluss für bestimmte Erkrankungen oder eine Ablehnung.
Zwei Dinge sind dabei entscheidend. Erstens: Niemals bei den Gesundheitsfragen schummeln. Die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, also falsche oder unvollständige Angaben beim Abschluss, ist laut der Leistungspraxisstudie des Analysehauses Franke und Bornberg der häufigste Grund, aus dem Versicherer im Ernstfall tatsächlich die Leistung verweigern. Zweitens: Vor dem offiziellen Antrag lohnt eine anonyme Risikovoranfrage, die sich über Versicherungsvermittler oder Verbraucherzentralen stellen lässt. So erfährst du, wie Versicherer deinen Fall einschätzen, ohne dass eine Ablehnung aktenkundig wird. Und ein Vertrag mit Ausschluss oder Zuschlag ist oft immer noch deutlich besser als gar kein Schutz.
Zahlt die im Ernstfall überhaupt?
Kaum eine Versicherung hat einen schlechteren Ruf im Leistungsfall, und kaum einer ist so wenig durch Daten gedeckt: Rund 80 Prozent aller Anträge auf BU-Rente werden bewilligt, das melden sowohl der GDV als auch die unabhängige Studie von Franke und Bornberg. Über die Hälfte der Fälle ohne Leistung sind zudem gar keine Ablehnungen, weil Versicherte ihre Anträge schlicht nicht weiterverfolgen, und die gefürchtete abstrakte Verweisung auf einen anderen Beruf spielt mit unter einem Prozent praktisch keine Rolle mehr. Rechne trotzdem mit mehreren Monaten Bearbeitungszeit, stelle den Antrag vollständig und hol dir früh Unterstützung, etwa bei den Sozialverbänden und Verbraucherzentralen aus Teil 3.
Wenn die BU nicht drin ist: die Treppe nach unten
Was aber, wenn der Beitrag nicht bezahlbar ist oder die Gesundheitsprüfung nicht zu bestehen? Dann gibt es eine Treppe von Alternativen, und auf jeder Stufe wird der Schutz schmaler.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt erst, wenn du weniger als drei Stunden täglich in irgendeinem Beruf arbeiten kannst, orientiert sich also am strengen Maßstab der gesetzlichen EM-Rente. Dafür ist sie deutlich günstiger als eine BU und deckt auch psychische Erkrankungen ab. Für körperliche Berufe oft der realistischste Kompromiss.
Grundfähigkeitsversicherung. Sie zahlt, wenn definierte Fähigkeiten dauerhaft verloren gehen, etwa Gehen, Sehen, Greifen oder Autofahren. Die Verbraucherzentrale warnt allerdings: Psychische Erkrankungen, die häufigste BU-Ursache, sind in vielen Tarifen nicht oder nur unzureichend abgesichert, und es gibt keine einheitlichen Standards, was einen Vergleich schwer macht. Ihr Vorteil: mildere Gesundheitsprüfung, oft geringere Beiträge.
Unfallversicherung. Sie leistet nur bei bleibenden Unfallfolgen. Erinnerung an die Statistik vom Anfang: Unfälle verursachen nur rund 8 Prozent der Berufsunfähigkeitsfälle. Als alleinige Absicherung der Arbeitskraft ist sie deshalb ungeeignet, so günstig sie auch ist.
Die Reihenfolge ist damit klar: erst BU prüfen, dann Erwerbsunfähigkeit, dann Grundfähigkeit, und Unfall- oder Dread-Disease-Policen höchstens als Ergänzung. Die Verbraucherzentrale bringt es nüchtern auf den Punkt: Die BU ist meist die beste Wahl, wenn es um die eigene Arbeitskraft geht.
Sonderfall Selbstständige
Wer selbstständig arbeitet und nicht pflichtversichert ist, verdient in diesem Artikel einen eigenen Absatz. Bei der BU prüfen Versicherer im Leistungsfall zusätzlich, ob sich der Betrieb umorganisieren ließe, um weiterzuarbeiten. Bei Solo-Selbstständigen, Kleinbetrieben unter fünf Mitarbeitern und überwiegender Schreibtischtätigkeit verzichten viele Versicherer auf diese Prüfung; gute Tarife regeln das mit konkreten Grenzen im Vertrag. Gravierender ist die staatliche Seite: Der Anspruch auf EM-Rente erlischt einige Jahre nach dem Wechsel in die Selbstständigkeit, weil dafür 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren nötig sind, und freiwillige Beiträge reichen dafür ausdrücklich nicht. Wer den Anspruch behalten will, kann bei der Rentenversicherung die Pflichtversicherung auf Antrag stellen, möglich innerhalb von fünf Jahren nach dem Start. Dazu lohnen zwei Bausteine: ein Krankentagegeld, weil Selbstständige nicht automatisch Krankengeld bekommen, und die freiwillige Arbeitslosenversicherung mit Antrag binnen drei Monaten nach Gründung, die die Stufe vor der Grundsicherung erhält.
Zur Einordnung: Eine Altersvorsorgepflicht für neue Selbstständige ist politisch konkret geplant. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein, der Start ist für 2027 vorgesehen, mit Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und insolvenzgeschützten privaten Produkten. Beschlossen ist davon noch nichts. Und selbst wenn sie kommt, gilt: Eine Vorsorgepflicht sichert das Alter, nicht automatisch die Erwerbsminderung. Der EM-Schutz hängt weiter an Pflichtbeiträgen in die Rentenversicherung.
Nachtrag vom 31. Juli 2026
Nach einer Rückmeldung auf LinkedIn gehört hier eine Gruppe ergänzt, die im Artikel fehlte: Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Apotheker und andere Kammerberufe. Sie lassen sich für ihre Kammertätigkeit auf Antrag von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien (§ 6 SGB VI) und zahlen stattdessen in ein berufsständisches Versorgungswerk. Die Befreiung gilt nur für die jeweilige Beschäftigung; früher erworbene Ansprüche in der Rentenversicherung bleiben bestehen. Für die Erwerbsminderungsrente hilft das allerdings nur begrenzt: § 43 SGB VI verlangt drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung – wer befreit ist, zahlt keine mehr, und nach einigen Jahren ist diese Bedingung nicht mehr erfüllt. Damit gibt es für sie eine dritte Ebene zwischen Staat und privater BU.
Der Berufsunfähigkeitsbegriff der Versorgungswerke ist deutlich strenger als der private. Bei der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe etwa setzt die Berufsunfähigkeitsrente nach § 10 Absatz 1 der Satzung voraus, dass die gesamte ärztliche Tätigkeit eingestellt wird. Eine Prozentgrenze wie die 50 Prozent der privaten BU gibt es dort nicht: Entweder ist die ärztliche Tätigkeit ganz aufgegeben, oder es gibt keine Rente. Die private BU zahlt dagegen schon, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr geht. Für Kammerberufe ist der frühe Abschluss einer privaten BU deshalb besonders wichtig: Das Versorgungswerk schließt die Lücke nicht, und während der Ausbildung sind die Bedingungen am günstigsten.
Für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente weiter oben gilt dagegen weiterhin der allgemeine Arbeitsmarkt als Maßstab (§ 43 SGB VI), nicht der erlernte Beruf. Die Regel, nach der eine der Ausbildung entsprechende Tätigkeit zählt, steht in § 240 SGB VI und gilt ausschließlich für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind.
Die Satzungen unterscheiden sich je Kammer und Bundesland. Wer in einem Versorgungswerk ist, findet die für sich geltenden Bedingungen nur dort.
Was du konkret tun kannst
Kümmere dich früh. Im Schnitt schließen Versicherte ihre BU mit knapp 29 Jahren ab, und das aus gutem Grund: Jung und gesund ist der Schutz am günstigsten, und der Beruf ist oft noch Schreibtisch statt Baustelle. Auch für Schüler und Studenten gibt es Tarife, die den späteren Beruf noch gar nicht einpreisen.
Dimensioniere realistisch. Eine kleinere BU-Rente ist besser als gar keine. Wichtig ist eine Nachversicherungsgarantie, mit der du die Rente bei Gehaltssprüngen, Heirat oder Nachwuchs ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen kannst.
Frag anonym vor. Bei Vorerkrankungen erst die anonyme Risikovoranfrage, dann der Antrag. Das kostet nichts und verhindert, dass eine Ablehnung deine Chancen bei anderen Versicherern verschlechtert.
Plane den Fall Arbeitslosigkeit mit. Die Beiträge zahlst du auch ohne Job selbst weiter, die Grundsicherung übernimmt sie nicht. Viele Versicherer bieten dann eine Stundung oder Beitragspause an; kündigen ist fast immer die schlechteste Option, weil ein Neuabschluss eine frische Gesundheitsprüfung und ein höheres Eintrittsalter bedeutet. Der Schutz selbst bleibt bei Arbeitslosigkeit bestehen, maßgeblich ist weiterhin dein zuletzt ausgeübter Beruf.
Halte die Reihenfolge ein. Wenn das Budget nur für eines reicht, gilt die unbequeme Serien-Logik: erst die Absicherung des Einkommens, dann der Sparplan. Ein Depot lässt sich später aufholen, eine verlorene Gesundheit beim Versicherungsabschluss nicht.
Die ehrliche Einordnung: das Ende der Serie
Kann sich die BU jeder leisten? Nein, und das ist die unbequemste Erkenntnis dieser vier Teile. Wer das höchste Risiko trägt, zahlt am meisten oder geht leer aus, und dazwischen gibt es keine Wahl zwischen gut und perfekt, nur unvollständige Lösungen. Aber unvollständig ist nicht wertlos: Eine Erwerbsunfähigkeitspolice, eine kleine BU mit Ausschluss oder auch nur das Wissen um Wohngeld, Kinderzuschlag und Schonvermögen aus Teil 3 sind alle besser als die verbreitetste Strategie, nämlich das Thema zu verdrängen.
Damit schließt sich der Bogen dieser Serie. Teil 1 zeigte, dass der Staat das Fundament stabilisiert, mehr nicht. Teil 2 zeigte die Baupläne für die nächste Reform, die auf mehr Eigenverantwortung setzen. Teil 3 zeigte, dass selbst aufgebautes Vermögen im Sozialfall nicht geschützt ist, wenn es nicht entsprechend verpackt ist. Und Teil 4 zeigt, warum am Anfang jeder Finanzplanung nicht das Depot steht, sondern das, was es füttert: dein Einkommen. Wer mit 30 rund 2.500 Euro netto verdient, erarbeitet bis 67 weit über eine Million Euro. Das ist das größte Vermögen, das die meisten Menschen je besitzen, und es ist versicherbar.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information, nennt bewusst keine Anbieter und stellt keine Empfehlung für bestimmte Versicherungsprodukte dar. Beitragsspannen sind Marktbeispiele zum Stand Juli 2026 und hängen im Einzelfall stark von Beruf, Alter, Gesundheit und Vertragsdetails ab; vor einem Abschluss lohnt eine unabhängige Prüfung, etwa bei einer Verbraucherzentrale.
Belege (amtlich)
- Bundesregierung: Fragen und Antworten zur Reform der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgedepot ab 2027) — bundesregierung.de
- § 6 SGB VI: Befreiung von der Versicherungspflicht (auf Antrag, beschränkt auf die jeweilige Beschäftigung) — Gesetze im Internet
- § 43 SGB VI: Rente wegen Erwerbsminderung (Maßstab allgemeiner Arbeitsmarkt, Drei- und Sechs-Stunden-Grenze) — Gesetze im Internet
- § 240 SGB VI: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit (nur für vor dem 2. Januar 1961 Geborene) — Gesetze im Internet
Primärquellen (Original)
- GDV: 7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung (Ursachen, Anerkennungsquote, Durchschnittsalter) — gdv.de
- Franke und Bornberg: BU-Leistungspraxisstudie 2025 (Regulierungspraxis, Ablehnungsgründe) — franke-bornberg.de
- Verbraucherzentrale: Grundfähigkeitsversicherung – Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung? — verbraucherzentrale.de
- Ärzteversorgung Westfalen-Lippe: Berufsunfähigkeit und Rehabilitation (§ 10 Abs. 1 der Satzung) — Ärzteversorgung Westfalen-Lippe
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Alle Quellen anzeigen (5)
- gegen-hartz.de: Berufsunfähigkeitsversicherung 2026 – Kosten, Leistung und worauf man achten muss — gegen-hartz.de
- Finanztip: Erwerbsminderungsrente – Höhe, Berechnung und Antrag — Finanztip
- Haufe: Erwerbsminderungsrente – Zahl der abgelehnten Anträge gestiegen — haufe.de
- Cash Online: Berufsunfähigkeitsversicherung – das 28-Millionen-Dilemma — cash-online.de
- checkfox.de: Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung — checkfox.de

