Mindestens 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Diese Zielmarke für das Alterseinkommen steht in einem Bericht, den eine Regierungskommission im Juni 2026 an Bundeskanzler und Sozialministerin übergeben hat. Klingt großzügig? Der Weg dorthin hat es in sich: Rente frühestens ab 64, das Aus für die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren, Beamte und Selbstständige, die künftig einzahlen sollen, und ein verpflichtendes Vorsorgedepot für jeden. Willkommen bei den 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission, besser bekannt als Rentenkommission 2026.
Im ersten Teil dieser kleinen Serie ging es um das Rentenpaket 2025, also um das, was bereits beschlossen ist. Heute schauen wir auf das, was diskutiert wird. Der Unterschied ist wichtig: Die 33 Empfehlungen sind Vorschläge an die Politik, kein Gesetz. Aber sie sind auch kein Papier für die Schublade – die Bundesregierung hat angekündigt, das Paket vollständig umsetzen zu wollen, der Bundestag soll sich nach der Sommerpause 2026 damit befassen, in Kraft treten könnte vieles ab 2027. Es lohnt sich also, jetzt hinzusehen.
Wer da eigentlich empfiehlt
Die Alterssicherungskommission wurde von der Bundesregierung eingesetzt, um über die Tagespolitik hinaus zu beantworten, wie Alterssicherung in Deutschland langfristig funktionieren kann – über alle drei Säulen hinweg: gesetzliche Rente, betriebliche und private Vorsorge. Im Juni 2026 hat sie ihren Bericht mit 33 Empfehlungen vorgelegt. Die Deutsche Rentenversicherung wertet ihn als klares Bekenntnis zu einer starken gesetzlichen Rente; zugleich loben ihre Fachleute die geplante kapitalgedeckte Ergänzung nach schwedischem Vorbild.
Schauen wir uns die großen Brocken an und danach den Widerstand.
Das 70-Prozent-Ziel und eine neue Kennzahl
Die vielleicht wichtigste Idee des Berichts ist eine neue Messlatte. Statt nur auf das Rentenniveau der gesetzlichen Rente zu schauen (die 48 Prozent aus Teil 1), soll künftig das Gesamtversorgungsniveau zählen: Aus gesetzlicher Rente, Betriebsrente und privater Vorsorge zusammen sollen mindestens 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens erreichbar sein. Dafür soll eine neue Kennzahl her, die Nettoersatzquote. Sie misst, wie viel von deinem letzten Nettogehalt im Ruhestand tatsächlich ankommt, nach Steuern und Abgaben.
Das ist ehrlicher als die bisherige Modellrechnung, und es macht etwas Entscheidendes offiziell: Die gesetzliche Rente allein soll und wird diese 70 Prozent nicht liefern. Die Zielmarke funktioniert nur, wenn betriebliche und private Vorsorge fest eingeplant sind. Was bisher als freiwillige Ergänzung galt, wird damit zur eingerechneten Notwendigkeit.
Später in Rente: die unbequemste Baustelle
Mehrere Empfehlungen zielen auf ein längeres Arbeitsleben. Der Renteneintritt soll an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden: Ein Teil der gewonnenen Lebensjahre würde in zusätzliche Arbeitsjahre übersetzt. Der frühestmögliche Rentenbeginn soll von 63 auf 64 Jahre steigen. Und die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren, im Alltag „Rente mit 63“ genannt, soll ganz entfallen. Neue Frühverrentungsregeln allein aufgrund von Beitragsjahren soll es nicht geben und auch Altersteilzeit-Modelle sollen eingeschränkt werden.
Es gibt in diesem Block auch eine gute Nachricht: Die sogenannte Zwangsverrentung soll abgeschafft werden, also die heutige Praxis, dass Menschen im Bürgergeldbezug unter Umständen vorzeitig mit Abschlägen in Rente geschickt werden können. Und wer gesundheitlich angeschlagen ist, soll leichteren Zugang zur Rente und ein bedarfsgerechtes Reha-Budget bekommen.
Alle zahlen ein: die Erwerbstätigenversicherung
Der zweite große Umbau betrifft, wer überhaupt ins System einzahlt. Langfristig sollen alle Erwerbstätigen Mitglieder der Rentenversicherung werden: Neue Selbstständige würden pflichtversichert, bereits etablierte könnten wählen. Die Beamtenversorgung soll sich der Rentenversicherung annähern und Verbeamtungen sollen reduziert werden. Sogar Bundestags- und Landtagsabgeordnete sowie Vorstände von Aktiengesellschaften sollen einbezogen werden. Bei Minijobs sollen die Sonderregeln weitgehend entfallen, mit Ausnahmen etwa für Schüler.
Das ist der Teil, der auf dem Papier nach Gerechtigkeit klingt und in der Umsetzung Jahrzehnte dauern dürfte: Versorgungsansprüche von Beamten lassen sich nicht per Stichtag umbuchen. Die Richtung ist trotzdem bemerkenswert: weg vom Zwei-Klassen-System der Alterssicherung.
Das Pflichtdepot: Kapitaldeckung für alle
Empfehlung 28 dürfte Stammleser dieses Blogs besonders interessieren: Ein Teil der Rentenbeiträge soll verpflichtend am Kapitalmarkt angelegt werden, auf einem eigenen Konto für jeden Versicherten. Das Modell orientiert sich am schwedischen System. Dazu soll die geplante Frühstart-Rente für Kinder später direkt in dieses System übergehen, und Betriebsrenten sollen gerade in kleinen Unternehmen einfacher und günstiger werden.
Für Menschen, die nie einen ETF-Sparplan angefasst hätten, könnte so erstmals automatisch Kapital fürs Alter wachsen. Die Kehrseite kennst du aus diesem Blog: Kapitalmärkte schwanken, und ein Pflichtdepot nimmt dir die Entscheidung ab, aber nicht das Marktrisiko. Wie viel vom Beitrag investiert würde, zu welchen Kosten und mit welcher Anlagestrategie – genau an diesen Details wird sich entscheiden, ob das ein Gewinn für die Versicherten wird.
Der Widerstand: „Nicht nur eine Frage der Mathematik“
So geschlossen die Kommission auftritt, so deutlich fällt die Kritik aus. Die Gewerkschaften stören sich vor allem am Aus für die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren. DGB-Chefin Yasmin Fahimi hält dagegen: Rentenpolitik sei „nicht nur eine Frage der Mathematik, sondern auch eine Frage der Gerechtigkeit“. Verdi argumentiert, die Pläne werteten die Lebensleistung von Menschen mit körperlich belastenden Berufen ab: Wer mit 16 auf dem Bau angefangen hat, hält selten bis 68 durch. Der Sozialverband VdK fordert Härtefallregeln für belastende Jobs, die im Bericht bislang fehlen. Und selbst Sozialministerin Bas räumt ein, einzelne Empfehlungen seien für ihre Partei „schwer zu schlucken“.
Diese Konflikte sind der Grund, warum aus 33 Empfehlungen am Ende kaum 33 Gesetze werden dürften. Zwischen Kommissionsbericht und Bundesgesetzblatt liegen Anhörungen, Koalitionskompromisse und Wahlkämpfe. Manches wird verwässert, manches verschwindet, manches kommt schärfer als gedacht.
Was das für dich heute heißt
Panisch umplanen musst du wegen eines Kommissionsberichts nicht – noch ist nichts davon Gesetz. Aber die Richtung ist über Parteigrenzen hinweg erstaunlich einheitlich, und sie lautet: länger arbeiten, breiter einzahlen, mehr Kapitaldeckung, mehr Eigenverantwortung. Wer heute zwanzig, dreißig oder vierzig ist, plant realistischerweise mit einem späteren Rentenbeginn und mit der 70-Prozent-Logik: Die Lücke zwischen gesetzlicher Rente und gewohntem Lebensstandard schließt niemand für dich.
Konkret kannst du heute zwei Dinge tun. Erstens: Rechne deine eigene Nettoersatzquote grob durch – was käme nach heutigem Stand aus gesetzlicher Rente, Betriebsrente und eigenem Vermögen bei dir an, verglichen mit deinem jetzigen Netto? Die digitale Rentenübersicht, die laut Kommission ausgebaut werden soll, hilft dabei schon jetzt. Zweitens: Behandle die Debatte als das, was sie ist: eine Erinnerung daran, dass die Spielregeln sich ändern können. Eigene Vorsorge ist der Teil deiner Altersplanung, über den kein Kommissionsbericht entscheidet. Eine Schwachstelle hat allerdings auch sie, und über die wird selten gesprochen: Was mit deinem Depot passiert, wenn du vor der Rente in die Grundsicherung rutschst, schauen wir uns in Teil 3 dieser kleinen Serie an.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Empfehlung für bestimmte Vorsorge- oder Anlageprodukte dar. Er beschreibt Empfehlungen der Alterssicherungskommission nach dem Stand von Juli 2026; keine davon ist bislang geltendes Recht.
Belege (amtlich)
- Bundesregierung: FAQ zum Bericht der Alterssicherungskommission („33 Empfehlungen für eine große Rentenreform“) — bundesregierung.de
- BMAS: Rentenkommission 2026 — bmas.de
- Deutsche Rentenversicherung: Stellungnahme zum Abschlussbericht der Alterssicherungskommission (23.06.2026) — deutsche-rentenversicherung.de
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